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DAS ETTER ART CHAMÄLEON PERLGLANZ PIGMENTPULVER
Das ist es.
Unser Etter Art Chamäleon Perlglanz Pigmentpulver ist der Stern unter den Pulverpigmenten, da es alle Blicke auf sich zieht und jeden zum Staunen bringt.
Wie ein Chamäleon wechselt es die Farbe und sorgt so für magische Augenblicke.
Der Glanz unserer Perlglanzpigmente ist faszinierend. Du erzeugst damit den Glanzeffekt, den man von Perlen oder Perlmutt kennt. Die Perlglanzpigmente sind lichtechte Glimmer. In einem aufwendigen Verfahren werden dünne Glimmer-Plättchen mit Titandioxid und Eisen-III-oxid beschichtet.
Verziere damit deine Oberfläche oder mische sie mit opaken Farben, um einen Schimmer zu erzeugen. Zusätzlich kannst du die Perlglanz Pigmente auch untereinander mischen, um so neue Farben und Schattierungen zu kreieren.
Besonderheiten.
• Keine der 16 häufigsten Lebensmittelallergene.
• Keine Substanzen aus gentechnisch veränderten Quellen.
• Keine Inhaltsstoffe, die gemäß der CLP-Verordnung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden.
• Keine tierischen Komponenten, da sie aus mineralischen Materialien hergestellt werden.
• Keine Verwendung von Nanomaterialien und Asbest oder asbesthaltigen Materialien.
• Keine Herstellung mit Tierversuchen
Inhalt: 5 Gramm (198,00 €* / 100 Gramm)
DIE ETTER ART CHAMÄLEON PIGMENTE IN 5 FARBKOMBINATIONEN
Das sind sie.
Unsere neuen Super Chamäleon Pigmente zeigen - wie der Name schon sagt - nicht nur eine Farbe. Je nach Lichteinfall zeigen sie eine ganze Farbpalette. Die Pigmente überzeugen durch einen spektakulären Farbwechsel, eine sehr hohe Ergiebigkeit und extreme UV-Beständigkeit.
Sie sind hervorragend für den Einsatz mit Resin geeignet und geben Deinem Kunstwerk das gewisse Etwas. Bei der Mona Lisa verfolgen Dich die Augen, bei unserem Pigmenten wechseln sie die Farbe je nach Blickwinkel auf das Kunstwerk.
Besonderheiten.
• Keine der 16 häufigsten Lebensmittelallergene.
• Keine Substanzen aus gentechnisch veränderten Quellen.
• Keine Inhaltsstoffe, die gemäß der CLP-Verordnung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden.
• Keine tierischen Komponenten, da sie aus mineralischen Materialien hergestellt werden.
• Keine Verwendung von Nanomaterialien und Asbest oder asbesthaltigen Materialien.
• Keine Herstellung mit Tierversuchen